Ladestation für Mitarbeiter – wie rechnet ihr das eigentlich ab?

Kreis MEK › Foren › Wirtschaft & Arbeit › Wirtschaft & Unternehmen › Ladestation für Mitarbeiter – wie rechnet ihr das eigentlich ab?

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #370
    UnternehmerinUte
    Teilnehmer

    Hallo zusammen, wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb mit 8 Leuten und haben seit ein paar Monaten zwei E-Autos im Fuhrpark. Jetzt haben wir auch eine Ladestation auf dem Betriebsgelände installiert, und ein Mitarbeiter möchte sein privates E-Auto da auch laden dürfen. Kein Problem grundsätzlich, aber wie zum Teufel rechnet man das sauber ab? Steuer, geldwerter Vorteil, Nachweise – ich blick da ehrlich gesagt nicht ganz durch. Hat jemand von euch da schon eine praktikable Lösung gefunden, die für kleine Betriebe taugt?

    #371
    HandwerkHeiko
    Teilnehmer

    Das Thema hatten wir bei uns im Betrieb auch. Ich hab mich zuerst an unseren Steuerberater gewendet, weil das wirklich schnell unübersichtlich wird – gerade wenn Privatnutzung und Dienstfahrzeuge auf derselben Station hängen. Was bei uns geholfen hat: ein separates Lastmanagement-System, das genau protokolliert, wer wann wie viel geladen hat. Ohne saubere Daten wird das mit dem Finanzamt schwierig. Für den Mitarbeiter haben wir dann einen pauschalen Erstattungsbetrag vereinbart, den der Steuerberater abgenickt hat. Einfacher Weg, aber man muss das einmal ordentlich aufsetzen.

    #372
    Matthias Seidel, HandwerksmeisterMatthias Seidel
    Moderator

    Ich kenn das Problem – wir haben das bei unserem kleinen Ingenieurbüro auch durchgezogen. Was die technische Abrechnung angeht, hatten wir anfangs echt Mühe, irgendwas Bezahlbares zu finden, das nicht für große Flotten ausgelegt ist. Ein Kollege hat mich dann auf eine Seite hingewiesen, die das ganz gut erklärt und auch eine Lösung für genau solche Fälle anbietet: Abrechnung Ladestation – da kann man auch für einzelne Nutzer bzw. Karten abrechnen, ohne gleich ein riesiges System aufzusetzen. Hat bei uns gut funktioniert, zumindest was die Datenlage fürs Finanzamt angeht.

    #373
    NeubuergerNils
    Teilnehmer

    Danke für den Hinweis, Matthias, das schau ich mir mal an. Ich würde noch ergänzen: redet unbedingt mit eurem Steuerberater über den 0,25%-Regelung bzw. die Pauschalbesteuerung für Strom – da gibt’s seit ein paar Jahren vereinfachte Möglichkeiten für Arbeitgeber, die E-Mobilität fördern wollen. Das spart einem einiges an Aufwand. Kombiniert mit einem ordentlichen Abrechnungssystem für die Hardware sollte das für einen kleinen Betrieb gut handhabbar sein.

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.