Kreis MEK › Foren › Leben & Freizeit › Leben im Erzgebirge › Elektro-Leichtfahrzeug – welchen Führerschein braucht man dafür?
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Claudia Hofmann aktualisiert.
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September 28, 2026 um 9:15 a.m. Uhr #177
HeimatHorst
TeilnehmerHallo zusammen, ich mach mir grad Gedanken wegen eines kleinen Elektrofahrzeugs für die Strecke zur Arbeit hier im Erzgebirge. Nicht unbedingt ein vollwertiges Auto, eher so ein Leichtfahrzeug oder Microcar. Mein Autoführerschein ist schon ewig her und ich bin ehrlich gesagt unsicher, ob der noch gilt bzw. ob man da für solche Fahrzeuge überhaupt einen Klasse-B braucht oder ob sowas auch mit einem älteren Führerschein oder sogar AM reicht. Hat jemand von euch da Erfahrung? Würde gerne was Kompaktes kaufen, das sparsam ist und mit dem ich durch die Ortschaften komme ohne großen Aufwand.
September 29, 2026 um 10:57 p.m. Uhr #178
Matthias SeidelModeratorDas kommt tatsächlich ganz auf das Fahrzeug an. Grundsätzlich gibt es bei uns in Deutschland zwei relevante Kategorien: Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, da reicht der Führerschein AM (oder auch der alte Mopedführerschein, je nach Ausstellungsjahr). Dann gibts noch die sogenannten Leichten Vierräder, also bis 15 kW Motorleistung und max. 45 km/h – auch die fallen unter AM bzw. B196. Willst du aber was mit mehr Leistung oder höherer Geschwindigkeit, brauchst du mindestens Klasse B. Am besten mal beim Straßenverkehrsamt nachfragen und genau das Fahrzeugdatenblatt vorlegen, die können dann direkt sagen was Sache ist.
Oktober 1, 2026 um 11:56 a.m. Uhr #179NeubuergerNils
TeilnehmerIch hab mir vor nem guten Jahr selbst so ein Gefährt zugelegt, bin dann auch erstmal im Netz gestolpert wegen der Führerscheinfrage. Also bei mir wars letztlich Klasse B, aber ich hab ein Modell genommen das etwas mehr kann als 45 km/h. Für die reine 45er-Variante reicht wie Matthias sagt oft AM.
Was das konkrete Fahrzeug angeht: Ich bin damals über diese Seite zu einem Elektro Microcar gestolpert, die hatten da recht verständliche Infos auch zu Zulassung und Führerscheinklassen direkt beim jeweiligen Modell. Hat mir damals echt geholfen mich zu orientieren, bevor ich zu einem Händler gegangen bin.
Oktober 2, 2026 um 2:08 p.m. Uhr #180
Claudia HofmannModeratorGuter Hinweis von Nils! Ich kenn das Thema auch von meiner Nichte, die hat sich was Ähnliches überlegt. Letztendlich ist die Faustformel: unter 45 km/h und unter 350 kg → AM reicht oft, alles drüber braucht B. Aber wie Matthias schon sagt, lieber einmal konkret beim Amt nachfragen mit den Fahrzeugdaten, die Ausnahmen sind manchmal verwirrend. Auf jeden Fall schöne Idee für die Fahrerei hier durch die Dörfer, sowas macht in dem Gelände auch Sinn wenn mans nicht zu weit treibt!
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